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Arbeitsinspektion Arbeitsstätten-verordnung

Arbeitsstätten-richtlinie

Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) § 17 Abs. 1 und 2, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz

Die deutsche Arbeitsstättenrichtlinie ASR 17/1,2 für Verkehrswege und Treppen enthält Zielvorgaben für die Beschaffenheit und Maße von Treppen. Als Teil des deutschen Arbeitsschutzgesetzes gehören die Arbeitsschutzrichtlinien zum Gewerbe- bzw. Arbeitsschutzrecht, welches bezüglich Zuständigkeit und Struktur bis Ende 2012 verändert werden soll. Manche der bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien wurden bereits durch amtlich anerkannte technische Regeln ersetzt, z. B. zur Beleuchtung. Für Verkehrswege und Treppen gilt derzeit die ASR 17/1,2, deren Bekanntmachung und Berücksichtigung von der Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften parallel wahrgenommen wird.

Weitere Informationen der Berufsgenossenschaft, der Gewerbeaufsicht am Beispiel Baden-Württemberg und zur Rechtslage insgesamt.