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bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung BGH Urteil

BG-Regeln (BGR)

BG-Regeln (BGR) der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Die BG-Regeln sind Zusammenfassungen aus deutschen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, technischen Spezifikationen und Erfahrungen aus berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit. BG-Regeln richten sich an Unternehmen als Hilfe zur Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ein Unternehmer kann bei Beachtung dieser Regeln davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht, siehe auch Berufsgenossenschaft (BG). Für Treppen gibt es mehrere Informationsschriften und Regelwerke der BG Bau und der BGHW, sowohl für stationäre Treppen im gewerblichen Bereich und zur Rutschgefahr als auch für Treppen bei Bauarbeiten, und zwar:

BGI/GUV-I 561 Informationsschrift Treppen

BGR 181 BG-Regel für Fußböden in Arbeitsräumen

BGR 113 BG-Regel für Treppen bei Bauarbeiten

Merkblatt M 44 Sicherheit auf Treppen