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EN 1930 Kinderschutzgitter EN 1992-1-1 Eurocode 2

EN 1991-1-1: 2003-0 3-01 Eurocode 1

EN 1991-1-1:2003-0 3-01 Eurocode 1 Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-1

Die EN 1991-1 Allgemeine Einwirkungen – Wichten, Eigengewicht, Nutzlasten im Hochbau enthält Anweisungen und Angaben über die auf tragende Bauteile einwirkende Lasten sowie über deren Berücksichtigung bei der Tragwerksplanung. Die EN 1991 ist eine besonders wichtige Norm für Treppen, weil für diese die gleichen Nutzlasten wie für andere tragende Bauteile gelten, wie z.B. Geschoßdecken und Balkongeländer. Die EN erlaubt bei Treppen in Wohnhäusern („Kategorie A“) eine Flächenbelastung zwischen 2 bis 4 kN/m² bzw. eine Einzellast von 2 bis 4 kN, (200 bis 400 kg) und für Geländer, also die Horizontallasten bei Absturzsicherungen, zwischen 0,2 bis 1,0 kN/m, die EN hat also einen großen Spielraum.

Erst das nationale Anwendungsdokument, gewissermaßen die „Restnorm“ unter der gleichen Nummer, regelt die jeweils länderweise verbindlichen Lastannahmen. Z. B. gelten für 1+2- Fam. Wohnhäuser (Kategorie A) nach ÖNORM B 1991-1-1:2006-01-01 für die Flächenlast 3,0 kN/m², für die Einzellast 2,0 kN und für Horizontallasten 0,5 kN/m, und für Treppen in Häusern der Kategorie B 5,0 kN/m² bzw. horizontal 1,0 kN/m. Mit Deutschland hat man sich diesbezüglich abgestimmt. Genaueres siehe Nutzlasten bzw. DIN 1055. Achtung jedoch bei Importen, nicht alle Staaten haben die gleichen Verkehrslasten aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten. Beispielsweise verlangen die bisherigen italienischen Normen für Verkehrslasten nach UNI 10806 für Geländer in Einfamilienhäusern („Uso private principale“) nur eine Horizontalkraft von 0,29 kN (anstatt 0,5 kN wie in D und A), und nach UNI 10810 für Treppen in Einfamilienhäusern nur eine Nutzlast von 2,0 kN (anstatt 3,0 kN wie in D und A).