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Nutzraumtreppe Nutzungssichere Treppen

Nutzungsdauer

Nutzungsdauer, Lebensdauer, Gebrauchstauglichkeitsdauer

Die Nutzungsdauer ist hier kein betriebswirtschaftlicher Begriff, sondern der Zeitraum, in dem die Leistungsfähigkeit von Bauwerken oder Bauwerksteilen mit den wesentlichen Anforderungen der europäischen Bauproduktenrichtlinie bzw. der nationalen Bauproduktengesetze im Einklang steht. Die Nutzungsdauer von zulassungspflichtigen Treppen ist in der europäischen Leitlinie für die Prüfung von modernen Treppen (Bausatztreppen, siehe ETAG 008) für mindestens 50 Jahren angelegt, auch wenn daraus kein Gewährleistungsanspruch begründbar ist. Man kann daher diese 50 Jahre durchaus mit dem Begriff der Lebensdauer gleichsetzen, der in der Technik für jene Zeitdauer angenommen wird, innerhalb der Gegenstände mindestens genutzt werden können.

Die DIN 1055 Tragwerksplanung sagt dazu „…ein Bauwerk muss so entworfen und ausgeführt werden, dass es während der vorgesehenen Nutzungsdauer neben seiner Tragfähigkeit auch seine Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit bei angemessenem Unterhaltungsaufwand behält“. (Neu ist DIN 1055-100 mit noch genaueren Festlegungen). Diese technische Nutzungsdauer (operative Lebensdauer) darf nicht als Garantie des Herstellers verstanden werden, sondern als Hilfe zur Beurteilung von Produkten für die erwartete wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer; der Zeitraum hat keine Bedeutung hinsichtlich der steuerlich zulässigen Abschreibung.