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ÖNORM B 5371

ÖNORM B 5371:2010-09-01, Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen – Abmessungen, österreichische Treppen- Norm

Die ÖNORM B 5371 ist die Maßnorm für Treppen und Geländer und damit für Treppenhersteller, Treppenfachleute und Bautechniker unentbehrlich. Die ÖNORM B 5371 Treppenmaße ist nicht nur eine Aktualisierung der früheren Normenversion aus dem Jahr 2000, sondern enthält wesentliche Neuerungen:

  • Der Anwendungsbereich ist detailliert beschrieben und klärt, dass die Abmessungen für alle Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden gelten, auch im allgemein zugänglichen Bereich bei Außenanlagen von Gebäuden wie Garagen, Müllplätze, Kinderspielplätze usw.
  • Die Abstimmung mit der deutschen Maßnorm DIN 18065 ist weiter gediehen, wie z. B. eine neue Festlegung der Führung von Handläufen und deren Verbindungen in Ecken (Punkt 10.5), oder eine Beschränkung des Bereiches gewendelter Stufen innerhalb einer Wendelung (Bild 4).
  • Für den Treppenbauer besonders wichtig ist eine neue Messregel, welche für jede gewendelte Stufen unabhängig von ihrer Lage einen gleichmäßigen Auftritt ergibt (Punkt 6.2 bzw. Bild 3).
  • Alles Weitere siehe die einzelnen Stichworte, insbesondere Treppenmaße bzw. der folgende Kommentar.


Kommentar zur neuen Maßnorm ÖNORM B 5371 für Treppen

Das Baugesetz wird für manche Treppenbauer leider erst dann wichtig, wenn es Probleme gibt, beispielsweise wenn ein Kunde eine angebliche Unzulänglichkeit einer Treppe rügt. Dabei sind es oft die baulichen Umstände, die sogar einen erfahrenen Treppenfachmann mitunter vor kaum lösbare Aufgaben stellen. Beispielsweise den Einbau einer Treppe in ein viel zu kleines Treppenloch, oder ein Aufgang zu einem Dachboden, der in Zukunft als Wohnraum genutzt werden soll. Die ÖNORM B 5371 über Treppenmaße ist eine unverzichtbare Hilfe, die technischen Regeln für den Entwurf von Treppen einzuhalten.

Im September 2010 hat das österreichische Normeninstitut eine Neufassung dieser Norm veröffentlicht. Sie ist nicht nur eine Aktualisierung der bisher geltenden Regeln, sondern enthält auch wichtige Neuigkeiten: zum Beispiel legt sie den Anwendungsbereich neu fest, denn nunmehr sind auch Treppen bei Außenanlagen von Gebäuden von dieser Norm erfasst. Für den Tischler jedoch wichtig und geradezu revolutionär ist eine neue Festlegung für den Auftritt von gewendelten Stufen. Zum Auftritt bei gewendelten Treppen mussten nämlich Sachverständige in den vergangenen Jahren öfters Stellung nehmen, ohne dafür eine das Problem lösende Antwort geben zu können, welche sich auf nachvollziehbaren Regeln begründet. Siehe dazu auch der Abschnitt „Zur Konstruktion gewendelter Stufen“.

Eine erfreuliche Weiterentwicklung gibt es bei der Geländerhöhe. Denn bisher hätten die Treppenbauer zwar aufgrund der „alten“ Norm die traditionell bewährte Geländerhöhe von 90 cm für Innentreppen anwenden können, die länderweise leider unterschiedlichen Bautechnikverordnungen legten jedoch ohne Rücksicht auf unterschiedliche Benutzerbedürfnisse teilweise eine Geländerhöhe von 100 cm fest. Eine frühere österreichische Musterbauordnung ist in Bezug auf die Durchsetzung einheitlicher technischer Regeln leider gescheitert. Im Jahr 2007 haben sich jedoch alle Bundesländer geeinigt: Jene wichtigen technischen Bestimmungen, welche im Rahmen der Europäischen Bauproduktenrichtlinie national festzulegen sind, werden aus den Landesbauordnungen herausgelöst, und durch bundesweit gültige Richtlinien ersetzt, welche vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegeben werden.

Das OIB sieht nach Verabschiedung der neuen Treppen-Maßnorm diese in Übereinstimmung mit der für Absturzsicherungen maßgebliche Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ (derzeit Ausgabe 2011). In dieser heißt es in Punkt 4.1.2: „Die Höhe der Absturzsicherung hat mindestens 100 cm, ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 m, gemessen von der Standfläche, mindestens 110 cm zu betragen. Abweichend davon genügt bei Wohnungstreppen eine Höhe der Absturzsicherung von 90 cm.“ …“, das gilt also für horizontale Brüstungsgeländer. Eine eigene Bemessungsvorgabe für steigende Geländer ist nicht festgelegt, und „ab der Standfläche“ könnte als Mitte des Auftrittes interpretierbar sein, was an der Stufenvorderkante gemessen dann noch mehr Spielraum nach unten einräumen würde.

Eine vollständige Entwarnung ist für die Treppenbauer allerdings noch nicht ganz möglich: der unausrottbare Föderalismus bleibt hartnäckig bestehen, indem sich zwar fünf Bundesländer bisher den Richtlinien angeschlossen haben, bei zwei Ländern sind diese „in Vorbereitung“, von Salzburg und Niederösterreich wissen wir noch keine Prognose zum Inkrafttreten der vor fünf Jahren gefassten Beschlüsse. Hier muss sich daher der Treppenbauer entscheiden, ob er das betreffende Geländer nach der neuen ÖNORM baut, oder nach einer nicht mehr ganz zeitgemäßen Landesbauordnung, oder ob er die Bemessungsregeln für Brüstungs- und Steiggeländer dehnbar interpretieren will. Also eine Spielwiese für Juristen und Sachverständige. Eine Information über den aktuellen Stand der Umsetzung bietet die Homepage des OIB.

Zur Konstruktion gewendelter Stufen

Die richtige Stufen-Verziehung von gewendelten Treppen war früher ein heiß umstrittenes Thema. Eine Fülle unterschiedlicher Verziehungsregeln zeugen von ebenso unterschiedlichen Standpunkten, darüber entstand viel Literatur bis hin zu dicken Fachbüchern. Heute berechnen meist Computerprogramme die Treppengrundrisse, denn jede geometrische Projektionsmethode lässt sich in ein mathematisches Programm umsetzen. Ein Konstrukteur kann bei guter Software sogar unter verschiedenen Berechnungsmodellen wählen, welche bei traditionellen Holztreppen zu unterschiedlichen Wangenverläufen führen.

Diese herkömmlichen Planungsmethoden waren auch früher ein Kompromiss zwischen Optik und Benutzerfreundlichkeit. Der Sicherheit wegen haben daher die Normen in den vergangen Jahrzehnten festgelegt, dass spitze Wendelstufen an der schmalsten Stelle eine bestimmte Mindest-Tiefe haben müssen, um die Gefahr des Ausrutschens insbesondere beim Abwärtsgehen zu vermindern. Bei neuen Treppenarten mit gleichen lichtseitigen Abständen der Wendelstufen entstand dadurch aber ein neues Verziehungsproblem, das der sogenannten Fischstufe. Das sind besonders schräg gestellte Stufen, welche oft als zu schmal empfunden werden. Sie entstehen, wenn eine Wendelung über viele Steigungen verzogen wird, um bei einer Stahlharfe oder einer Bolzentreppe den gesamten Geländerverlauf mit gleichen Stababständen zu konstruieren. Das Ergebnis waren mitunter Treppen, welche vom Benutzer als schwierig begehbar empfunden wurden, obwohl die Treppe geometrisch mit einem korrekten Auftritt entlang der Lauflinie entworfen wurde. Denn der Mensch orientiert sich weniger an der Richtung der (theoretisch notwendigen) Gehlinie, sondern eher an der Lage der Stufenvorderkanten. Die neue ÖNORM B 5371 legt daher nach gründlichen Beratungen und in Übereinstimmung mit der DIN 18065 eine Begrenzung der Anzahl von gewendelten Stufen fest. Und zusätzlich (und hier in Abweichung von der DIN) eine völlig neue Messregel für den Auftritt, bei welcher das gewählte Auftrittmaß als Kreis (mit dem Mittelpunkt auf der Lauflinie) zwischen den Stufenkanten liegt. Dadurch entstehen gute Verziehungen auch bei den bisher als schmal wirkenden Fischstufen. Ein deutlicher Beitrag zu noch mehr Sicherheit im Bauwesen. Mehr dazu siehe Messregeln bzw. Treppenmaße.

Quellen: ÖNORM B 5371:2010-09-01 OIB Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, siehe Homepage des OIB