Treppenexperten Partner finden
Pflichtfelder
Ruhepodest

Rutschfestigkeit

Rutschfestigkeit von Treppenstufen

Zur Rutschfestigkeit von Treppenstufen gibt es in den Bauordnungen nur generelle Anforderung an Bodenbeläge bzw. an die Sicherheit von Bauwerken. Die Rutschfestigkeit von Fußbodenoberflächen (und damit auch Treppen- und Podestflächen) ist lediglich in arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften etwas genauer formuliert, z. B. in der BGR 181 der Berufsgenossenschaft, welche für Arbeitsbereiche mit besonderer Rutschgefahr festgelegt wurde. In den DIN 51130 und 51097 sind Prüfverfahren und Werte für die Rutschhemmung gegenüber gleitfördernden Stoffen festgelegt, welche auf geneigten Flächen getestet werden.

Die österreichische Arbeitsstättenverordnung hat in § 6 für Fußbodenoberflächen u. a. vorgeschrieben, dass diese trittsicher und rutschhemmend sein müssen, dazu dient die ÖNORM Z 1261 für die Messung des Gleitreibungskoeffizienten von begehbaren Oberflächen in Arbeitsstätten. Für die Rutschfestigkeit von Bodenbelägen sind europäische Prüfverfahren (EN 13552 bzw. EN 13893) in Entwicklung, sind jedoch über das Stadium von Entwürfen noch nicht hinausgelangt bzw. sind für Treppen nur bedingt anwendbar.

Bisher konnte noch kein zuverlässiges Prüfverfahren für die Rutschfestigkeit von Treppenstufen entwickelt werden; ein solches wäre für die Weiterentwicklung spezieller Oberflächenbeschichtungen oder Gleitschutzausstattungen für Treppen zweifellos von Vorteil. Da auch im häuslichen Bereich – unterem anderem auch für Haustiere – der Wunsch nach einer besseren Rutschausstattung von Treppenstufen besteht, wurden dafür verschiedene Produkte entwickelt, wie Antirutschbänder mit rauer Oberfläche, Antirutsch- Trittflächen, Antirutsch- Beschichtungen oder Kantenprofile. Die Erfahrung zeigt eine Eignung solcher Ausstattungen, wobei auf eine möglichst flächenebene Ausführung geachtet werden soll, sodass z. B. Profile nur ganz gering vorstehen, da sie sonst die Unfallgefahr eher steigern. Eine übersichtliche Information über Anforderungen an Bodenbeläge, auch bei Treppen, bietet die schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung. Weiteres siehe: