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VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Vorgefertigter Treppenbausatz

Vorgefertigter Treppenbausatz

Vorgefertigter Treppenbausatz, Treppenbausatz, Bausatztreppe, Fertig(teil) –Treppe, Fertigtreppe, Stair- Kit; der vorgefertigte Treppenbausatz ist nach der EU- Leitlinie für vorgefertigte Treppenbausätze (ETAG 008) die deutsche Analogie zum englischen „Stair Kit“. Der vorgefertigte Treppenbausatz hat insofern eine baurechtliche Bedeutung, als die ETAG 008 den von ihr erfassten Geltungsbereich der Treppenarten genau beschreibt, für welche eine Zulassung erforderlich ist. Vorgefertigt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Produkte in industrieller Serienherstellung oder zumindest ähnlich einer serienmäßigen Herstellung (also auf der Grundlage eines festgelegten Systems) produziert werden. Als Treppenbausatz können jedoch auch andere Konstruktionen gelten, deren Standsicherheit nicht nach der ETAG 008 geprüft und beurteilt werden müssen, und deren Gebrauchstauglichkeit und Standsicherheit zur Gänze aufgrund technischer Normen nachgewiesen werden kann. Insbesondere der Bauelemente- und Versandhandel führt heute ein breites Angebot an Bausatztreppen, welche vorwiegend zur Selbstmontage angeboten werden. Das bedeutet, der Besteller übernimmt und haftet damit selbst für wichtige Phasen des Gewerkes, nämlich die Entscheidung, ob die bestellte Treppe den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ob die Verankerung des tragenden Bauteiles Treppe am Bauwerk so wie vorgesehen zulässig ist, und ob sie fachgerecht ausgeführt wurde. Sowohl im Zusammenhang mit der eigenen Sicherheit als auch mit der Verkehrssicherungspflicht für die Familie und für Dritte sind diese Faktoren von Bedeutung. Insbesondere bei importierten Treppenbausätzen sollte daher zumindest geprüft werden, ob die bei uns geltenden Vorschriften für die Nutzlasten eingehalten werden können: Z. B. verlangen im Vergleich zu Deutschland und Österreich die italienischen Verkehrslast- Bestimmung für vorgefertigte Treppen UNI 10810 für die Flächenlast von Wohnungstreppen („Uso privato principale“) lediglich 2,0 kN pro m² (= 33 % geringer als hierzulande), und die UNI 10806 für die Horizontalkraft, gemessen an der Geländerkante, lediglich 0,29 kN pro m (= 42 % geringer). Nach diesen Werten geprüfte oder zugelassene Treppen sind für die Verwendung in Deutschland und Österreich daher baurechtlich nicht erlaubt. Siehe auch Treppen selber machen