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Einbolzentreppe WE 1 Eingeschnittene Treppe

Eingangstreppe

Eingangstreppe, Zugangstreppe, Außentreppe

Als Eingangstreppe gilt eine Treppe, die mindestens drei Stufenhöhen über der Verkehrsfläche vor dem Zugang des Hauses liegt, gelegentlich auch innerhalb des Hauses oder eines Vorhauses, als Aufgang zur ersten Wohnebene. Für Eingangstreppen gelten die Vorschriften für Steigungsmaße, Podeste vor der Haustüre, Geländer usw. genauso wie für Innentreppen: in Deutschland müssen zur Sicherung gegen Absturz gemäß DIN 18065, Punkt 6.5.1, Podeste und Treppenläufe mit Geländern ausgestattet werden, wenn sie an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen. Weiters darf die Eingangstreppe nicht unmittelbar vor einer Haustür enden, die in Richtung der Treppe aufschlägt; dann ist ein Podest nötig, welches mindestens so tief sein muss wie die Türe breit ist. Schlägt die Haustüre nach innen auf, gibt es dafür keine Vorgabe, jedoch sollte aus Sicherheitsgründen ein Auftritt vor der Türe sein, und bei außen über der Treppe zugänglichen Hausbriefkästen ein Funktionspodest von 80 cm Tiefe. Eine Stufengefälle sollte bei möglicher Regeneinwirkung berücksichtigt werden, und ist bis 1 % zulässig.In Österreich gilt als höchstes Maß ohne Geländer bei Treppen an öffentlich zugänglichen Gebäuden nach ÖNORM B 5371 Punkt 10.1 eine Absturzhöhe von zwei Stufen, bei nicht öffentlich zugänglichen Gebäuden wie z. B. Wohnungen oder Ein- und Zweifamilienhäusern sind 60 cm erlaubt. Schlägt die Haustüre nach innen auf, ist ein Podest von 40 cm vorgeschrieben, bei nach außen aufschlagender Türe zusätzlich zu deren geöffneter Breite ein Podest von 80 cm (ÖNORM B 5371 Bild 8). Ein Stufengefälle (Meißel) sollte bei Regeneinwirkung berücksichtigt werden und ist bis 1,5 % Neigung zulässig, bei besonders rauen Trittflächen wie z.B. Waschbetonplatten bis 3 %. Bei Außentreppen ist bautechnisch eine frostfeste und Wasser ableitende Gründung vorzusehen, und insbesondere sind für die Stufenflächen Regeneinwirkung, Wasserabfluss, Schnee und Eisbildung zu berücksichtigen. Siehe auch Freitreppe, Außentreppe, Stufengefälle