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Kindersicherheit auf Treppen Klapptreppen

Kindersicherungs-leisten

Kindersicherungsleisten, Kinderschutzleisten, Sicherungsleisten, Baurechtsleisten, Teilsetzstufen

Die Kindersicherungsleiste ist ein vertikales Element, das einen Teil des Zwischenraumes zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trittstufen oder zwischen der Antrittstufe und der Geschoßdecke oder einem Podest schließt. In einigen Landesbauordnungen ist festgelegt, dass diese Zwischenräume höchstens 12 cm betragen dürfen. Beobachtungen zeigen jedoch, dass gerade bei krabbelfähigen Kleinstkindern die (manchmal ovale) Kopfform noch schmäler ist.

Die aktuelle DIN 18065 begrenzt in Punkt 6.7 für Gebäudetreppen den Abstand zwischen Stufen auf 7 bis 12 cm, für Wohnungstreppen verzichtet sie konsequenterweise auf eine Festlegung dieser nur begrenzt wirksamen Sicherheit und legt statt dessen fest, dass dort, wo sich Kleinkinder aufhalten können, die Treppen entsprechend abzusichern sind, z. B. durch Kinderschutztüren nach EN 1930. Die ÖNORM B 5371 legt allgemein fest, dass der Stufenabstand bei offenen Treppenausführungen mindestens 7 cm sein muss, um das Einklemmen von Füßen zu verhindern, und höchstens 12 cm. Siehe Kindersicherheit.