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Merkblatt für Treppen Messregeln und Konstruktion gewendelter Stufen, ein Kommentar

Messregeln

Messregeln, Messrichtlinien, Messvorschriften

Messregeln sind Vorgaben in den Normen für die Festlegung und Abnahme von Maßen. Für die Messregeln definiert beispielsweise die DIN 18065 dass „Maße, die für die Planung und Ausführung von besonderer Bedeutung sind, an verschiedenen Stellen einer Treppe zu nehmen sind“. Messregeln sind für alle wichtigen Maße von Treppen in den jeweiligen Maßnormen festgelegt und beschrieben, da sie für den Treppenkonstrukteur zum Entwurf von gut begehbaren, sicheren und dem Baugesetz entsprechenden Treppen unverzichtbar sind. Messregeln sind beispielsweise für die Steigung und den Auftritt von Treppen definiert, die nutzbare Laufbreite und die lichte Durchgangshöhe, verschiedene Öffnungsabstände zwischen den Treppen- oder Geländerelementen und für die Geländerhöhe, sowie auch für Maßabweichungen (Toleranzen).

Hinweise zu den Messregeln und wichtigsten Maßen finden Sie im Einzelnen in den geltenden Normen, teilweise auch hier im Lexikon bei den jeweiligen Stichworten und unter

Die Messregeln zur Treppenverziehung sind wegen ihrer Komplexität nachfolgend eigens erörtert:

Messregeln für Treppenmaße, Messregeln für Auftritt, Steigung, Verziehung von Treppen, Bemessungsregeln

Die Messregeln für die Steigung, den Auftritt in Verbindung mit dem Schrittmaß, sowie bei gewendelten Treppen auch die Verziehung der Stufen, bestimmen entscheidend die Benutzbarkeit einer Treppe. Der Auftritt wird bei geraden Treppen immer entlang der Lauflinie zwischen den Stufenvorderkanten (also ohne einer eventuellen Unterschneidung) gemessen; bei gewendelten Treppen wird der Auftritt in Deutschland und Österreich etwas unterschiedlich bestimmt. Bei gewendelten Treppen und Spindeltreppen ist darüber hinaus die Stufentiefe an der schmalsten Stelle („Spitzstufe“) zu beachten. Diese Faktoren ergeben die Verziehung einer gewendelten Treppe. Zu deren Entwurf gibt es unterschiedliche Planungstheorien, die sich jedoch immer an den Mindest- bzw. Höchstmaßen der nationalen Normen DIN 18065 bzw. ÖNORM B 5371 orientieren müssen, und gleichzeitig am Schrittmaß. Die Verziehung bzw. Konstruktion der Stufen wird heute vorzugsweise mit CAD-Software umgesetzt, muss jedoch geometrisch und mathematisch so nachvollziehbar sein, dass die Maße am Objekt überprüfbar sind. Daher sollte die Übergabe oder die zuverlässige Archivierung einer Treppenplanung immer Bestandteil eines ordentlichen Werkvertrages bzw. einer Lieferung sein.

Deutschland: Der Treppenauftritt „…wird waagerecht von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Projektion der Vorderkante der folgenden Treppenstufe in der Lauflinie gemessen“ (DIN 18065). Damit ist festgelegt, dass eventuelle Unterschneidungen beim Auftritt nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls wird bei stark gerundeten oder gefasten Stufenvorderkanten eine Rundung bzw. Wölbung oder Fase von über 0,8 cm Tiefe für den Auftritt nicht berücksichtigt, siehe auch Bild A.4 der DIN 18065. (Stärkere Rundungen empfehlen wir aus Sicherheitsgründen nicht, obwohl sie gemäß DIN aufgrund der Darstellungen nicht ausgeschlossen werden). Die jeweils zulässigen Mindestmaße für den Auftritt je nach Gebäude- und Treppenart siehe Treppenmaße; für die schmalste Stelle von Wendelstufen gilt nach Punkt 6.2 bei Gebäudetreppen ein Mindestauftritt von 10 cm, bei Wohnungstreppen von 5 cm. Für alle Maßtoleranzen gilt nach Punkt 7 der DIN, dass jedenfalls die jeweiligen Mindest- bzw. Höchstmaße einzuhalten sind. Auftritte dürfen gegenüber dem Nennmaß (Sollmaß) bzw. voneinander um 0,5 cm abweichen. Für gewendelte Treppen gilt darüber hinaus, dass der Auftritt von gewendelten Stufen bis zu 1,5 cm über das Nennmaß vergrößert werden darf (bzw. vom nächsten Auftritt abweichen darf), wenn „…dadurch ein stetiges Stufenbild erreicht wird“; also ein Ermessensspielraum für den Konstrukteur, siehe auch der später folgende Kommentar zu den Messregeln.

Neigungen der Auftrittfläche gegenüber der Horizontallage erlaubt die DIN entlang der Stufenkante bis zu +/- 0,5 % der Treppenbreite, in rechtem Winkel zur Stufenkante bis zu +/- 1 % des Auftrittes, wobei auch gegenläufige Neigungen zulässig sind. Die Steigung einer Treppe darf gegenüber dem Nennmaß (Sollmaß) bzw. gegenüber der benachbarten Stufe bis zu höchstens 0,5 cm abweichen; darüber hinaus gilt für Wohnungstreppen, dass die Steigung (nur) beim Antritt bis zu 1,5 cm vom Nennmaß bzw. der nachfolgenden Stufe abweichen darf. Für mehrgeschossige Treppenanlagen gilt, dass die Steigung und der Auftritt von Gebäudetreppen bei jedem Treppengeschoß gegenüber dem nächsten Geschoß abweichen dürfen, bei Wohnungstreppen (Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen) gilt das auch für einzelne Treppenläufe innerhalb eines Treppengeschoßes. Weiteres auch siehe Treppenlauflinie, Fischstufe.

Österreich: Der Stufenauftritt ist nach ÖNORM B 5371 ein „waagerechtes Maß zwischen den Stufenvorderkanten zweier aufeinander folgender Stufen, gemessen in der Lauflinie“ (siehe auch Bild 2a bis f bzw. Punkt 5), eventuelle Unterschneidungen vergrößern also nicht das Maß für den Auftritt, umgekehrt wird es durch Rundungen oder Abschrägungen (Fasen) an der Vorderkante nicht vermindert, (Rundungen sind nur bis zu Radien von höchstens 1,5 cm, Abschrägungen nur bis 1 cm Breite erlaubt). In Punkt 5 bzw. 11 sind für die Abweichungen von Auftritt und Steigung vom Nennmaß bzw. zur nächsten Stufe die gleichen Toleranzen genannt wie in Deutschland, siehe oben, und ebenfalls mit der Einschränkung auf die zulässigen Grenzmaße.Für die Auftritte von gewendelten Stufen wurde zur Verbesserung der Begehbarkeit keine zusätzliche größere Toleranz wie in Deutschland vorgesehen, sondern mit der Normenausgabe B 5371:2010-09-01, Punkt 6.2 bzw. Bild 3, für die Verziehung eine neue Messregel festgelegt, welche den Auftritt nicht entlang der Lauflinie bestimmt, sondern in Abhängigkeit von der Stufenlage als Kreis.

Dazu beschreibt die Norm „Der Auftritt a wird gemessen durch einen zwischen den benachbarten Stufenvorderkanten eingeschriebenen Kreis, mit dem Durchmesser a, dessen Mittelpunkt auf der Lauflinie liegt, und der innerhalb des Laufes gleichbleibend ist…“. Diese Kreismethode ist auch für die schmalen Enden von Wendelstufen (üblicherweise an der inneren Begrenzung) anzuwenden, mit Kreisen von 10 cm für Gebäudetreppen und von 5 cm für Wohnungstreppen; diese Festlegung berücksichtigt auch Spindeltreppenstufen angemessen. Dabei ist für Wendelstufen unabhängig davon im Abstand von 20 cm von der schmalsten Stelle ein Auftritt von mindestens 15 cm gefordert, und für Wohnungstreppen von mindestens 12 cm. Zur Messregel mit den Kreisen siehe auch folgenden Kommentar.

Eine Neigung der Trittfläche („Meißel“) ist – nur in Abwärtsrichtung – bis zu 1,5 % zulässig, nur bei besonderen Anforderungen wie rauen Trittflächen oder Treppen im Freien sind bis zu 3 % erlaubt. Für sonstige Maßtoleranzen wird auf die ÖNORM/DIN 18202:2010 Maßtoleranzen im Hochbau verwiesen.

Schweiz: Nachdem in der Schweiz es nur für Geländer und Brüstungen technische Ausführungsbestimmungen gibt, wie SIA 358, beschränken sich Messregeln nur auf Geländer, siehe auch Bauordnungen Schweiz. Ansonsten wird in einigen Dokumentationen auf die DIN 18065 und auf Fachliteratur verwiesen. Einzelne kantonale Vorgaben zu Treppen bzw. Stufen enthalten keine Messregeln.

Messregeln und Konstruktion gewendelter Stufen, ein Kommentar

Die richtige Stufen-Verziehung bei gewendelten Treppen war früher ein heiß umstrittenes Thema. Eine Fülle verschiedener Verziehungsregeln zeugen von ebenso verschiedenen Ansichten, darüber entstand viel Literatur bis hin zu dicken Fachbüchern. Heute berechnen meist Computerprogramme die Treppengrundrisse, denn jede geometrische Projektionsmethode lässt sich in mathematische Programme umsetzen. Ein Konstrukteur kann bei guter Software sogar unter verschiedenen Berechnungsmodellen wählen, welche bei traditionellen Holztreppen zu unterschiedlichen Wangenverläufen führen.Diese herkömmlichen Planungsmethoden waren auch früher ein Kompromiss zwischen Optik und Benutzerfreundlichkeit. Der Sicherheit wegen haben daher die Normen in den vergangen Jahrzehnten festgelegt, dass spitze Wendelstufen an der schmalsten Stelle eine bestimmte Mindest-Tiefe haben müssen, um die Gefahr des Ausrutschens insbesondere beim Abwärtsgehen zu vermindern.

Bei neuen Treppenarten entstand dadurch jedoch ein neues Verziehungsproblem, das der sogenannten Fischstufe (fälschlich auch Spickelstufe). Das sind jene besonders schräg liegende Stufen, welche an die Eckstufe anschließen (oft auch noch die nächste Wendelstufe) und schon allein optisch als zu schmal empfunden werden, auch wenn die Auftritte entlang der Lauflinie gleichmäßig aufgetragen werden. Diese schmalen Stufen entstehen, wenn eine Wendelung über viele Steigungen verzogen werden muss, um bei einer Stahlharfen- oder einer Bolzentreppe das Geländer mit gleichen Stababständen zu konstruieren. Das Ergebnis sind mitunter Treppen, welche vom Benutzer als schwierig begehbar verspürt werden, obwohl die Treppe geometrisch mit gleichbleibenden Auftritten entworfen wurde. Denn der Mensch richtet seinen Fuß weniger an der imaginären (jedoch theoretisch notwendigen) Gehlinie aus, sondern eher an der Lage der Stufenvorderkanten.

Mit der DIN 18065:2011-06.01 wurden daher in Punkt 6.2.5 die mögliche Anzahl der Wendelstufen durch folgende Festlegung begrenzt: „Im geradläufigen Bereich eines Treppenlaufes dürfen aus einer Wendelung heraus nur bis zu einer Länge von 3.5 x a (Auftritten) gewendelte Stufen angeordnet werden“, siehe auch Bilder A.13 und 14 der DIN. Damit ist eine alte Treppenbauer- Regel erfüllt, die besagt, dass nach einer Wendelung nicht mehr Stufen verzogen werden sollen, als der Treppenlauf breit ist. Darüber hinaus erlaubt die DIN gemäß Punkt 7.5 eine Zugabe zum Auftritt wie folgt: „Bei gewendelten Treppen darf im Bereich der gewendelten Stufen der Treppenauftritt bis zu 1,5 cm über das Nennmaß vergrößert werden, wenn dadurch ein stetiges Stufenbild erreicht wird“. Diese Regelung lässt allerdings dem Urteil des Planers über ein „stetiges Stufenbild“ einen beliebigen und damit willkürlichen Spielraum.

Die neue ÖNORM B 5371:2010-09-01 hat sich bei der Beschränkung der Wendelstufen-Anzahl der DIN angeschlossen, ebenfalls mit einer Begrenzung auf 3,5 Auftritte aus einer Wendelung heraus. Für den Auftritt legt sie jedoch nach gründlichen Beratungen in Abschnitt 6.2 bzw. Bild 3 eine neue Messregel fest, welche keine Beliebigkeit freilässt. Nach dieser Regel wird der Auftritt gewendelter Stufen nicht entlang der Lauflinie gemessen, sondern der gewählte Auftritt liegt als Kreis zwischen den Stufenkanten. Einen Spielraum für den Auftritt gibt es darüber hinaus nicht, ausgenommen im Rahmen der üblichen Toleranzen mit +/- 0,5 cm vom Nennmaß. Diese Meßmethode zeigt in der Praxis, dass – gemessen entlang der Lauflinie – die Auftritte von Fischstufen um 2 bis 4 cm, bei extremer Schräglage sogar bis zu 8 cm größer werden können.* Dennoch entstehen dadurch überraschend harmonische Verziehungen. Ein deutlicher Beitrag zu noch mehr Sicherheit im Bauwesen, der im Vorwort der Norm so erklärt wird:„Die neue Messregel mit eingeschriebenen Kreisen ermöglicht gleichmäßige und damit sichere Auftritte auch dann, wenn die Stufen nicht rechtwinkelig zur Lauflinie liegen. Bisherige Konstruktionsregeln mit linearem Auftrag des Auftrittes entlang der Lauflinie erforderten bei besonders schräg liegenden Stufen eine dem freien Ermessen anheimgestellte Zugabe zum Ausgleich der durch die Schräglage für das Begehen schmäleren Stufen(n). Durch die neue Messregel wird die bisher willkürliche Auftritt-Zugabe durch ein festgelegtes Konstruktionsverfahren ersetzt, das jeder Trittstufe einen gleichen Stufenauftritt unabhängig von ihrer Lage verleiht.“

Da die Gesamtlänge der Lauflinie, im Gegensatz zur früheren Methode, nicht mehr aus einer ununterbrochenen Aneinanderreihung der Auftritte entsteht, werden österreichische Treppenkonstrukteure bei Treppenplanungen feststellen, dass durch die Kreismethode der Antritt von gewendelten Treppen pro Viertelwendelung einer Treppe bis über 15 cm nach vorne kommen kann, (also ein halbgewendelter Treppenantritt dann etwa 30 cm), da einige Wendelstufen mehr Auftritt benötigen. Ist der dafür erforderliche Platz nicht vorhanden, kann man die Lauflinie innerhalb des Gehbereiches nach außen legen. Vergleichende Treppenentwürfe zeigen, dass bei einer Verschiebung der Lauflinie von 7 bis 8 cm nach außen der Treppenlauf mit der neuen Messregel gleich lang bleibt, wie bei der früheren Messregel mit mittiger Lauflinie und Auftrittmessung entlang dieser. Die Auftritte der geraden Stufen und die der gewendelten Eckstufe werden dabei etwas kleiner, die der Fischstufe(n) 0,5 bis 8 cm größer, je nachdem, wie schräg die Stufenkanten liegen. Der Unterschied zwischen der Meßmethode des Auftrittes entlang der Lauflinie und als Kreis ist geometrisch bzw. mathematisch nachvollziehbar: Die Vorder- bzw. Hinterkanten der an der Eckstufe unmittelbar anliegenden Fischstufe weichen von der Normallage zur Lauflinie (= rechter Winkel) im Extremfall bis zu 40 ° ab, stehen also in einem spitzen bzw. stumpfen Winkel zur Lauflinie. Bei einem Auftritt(kreis) von z. B. 28 cm würden die Stufenkanten, entlang der Lauflinie gemessen, 7,4 cm weiter (also 35,4 cm) voneinander entfernt sein, wenn der Beginn der Stufe (= Vorderkante) von der Normallage um 40 ° abweicht und die Vorderkante der nächsten Stufe um 35 °.