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Treppenprüfung

Treppenprüfung, Treppenstatik, Treppen- TÜV; als Treppenprüfung bezeichnet man die Prüfung des Standsicherheitsnachweises einer Treppe. Eine Treppenprüfung gilt wie bei allen tragende Bauteile auch für Treppen, die hinsichtlich ihrer mechanischen Festigkeit und Standsicherheit überprüfbar sein müssen, wozu es verschiedene Verfahren gibt: - Im Allgemeinen werden Treppen entsprechend anerkannter Normen wie z. B. für Stahlbau, Stahlbeton, Holzbau usw. konstruiert und für die jeweils maßgeblichen Nutzlasten dimensioniert. Das kann durch statische Berechnungen für die Treppen nachgewiesen werden, welche – soweit sie im Rahmen der Normen erstellt sind – auch durch eine CE- Kennzeichnung für den jeweiligen Herstellerbetrieb zertifiziert werden können. - Für traditionelle Holztreppen ist es möglich, das Regelwerk handwerkliche Holztreppen heranzuziehen, eine von den Handwerksverbänden der deutschen Tischler/Schreiner und Zimmerer herausgegebene Konstruktionsvorlage für gestemmte Wangentreppen und aufgesattelte Wangentreppen. - Sämtliche modernen Treppenkonstruktionen wie z. B. Tragbolzentreppen, geländertragende Treppen, Faltwerktreppen, Spindeltreppen usw. dürfen wegen ihrer Konstruktion nur nach der Europäischen Richtlinie für vorgefertigte Treppenbausätze ETAG 008 geprüft werden. Nach dieser gründlichen Prüfrichtlinie werden nicht nur die mechanische Festigkeit und Standsicherheit untersucht, sondern auch Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit. Die Anerkennung der festgestellten Eigenschaften erfolgt durch eine europäische technische Zulassung; die Zulassungsinhaber werden laufend überwacht, wofür die zertifizierten nationalen Prüfinstitute berechtigt sind, in Deutschland z. B. TÜV Rheinland/LGA Nürnberg. - In Sonderfällen ist es möglich, im Einvernehmen mit der regionalen Bauaufsicht eine Zulassung im Einzelfall zu beantragen, unter Vorlage einer geprüften statischen Berechnung sowie eines Gutachtens für die jeweilige Konstruktion.